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Fit für die EU-Batterieverordnung?

 

Wissen über die EU-Batterieverordnung und andere rechtliche Rahmenbedingungen ist für Unternehmen mit Batteriebezug unerlässlich, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, Marktzugang zu sichern, die eigene Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Das Seminar vermittelt einen rechtlichen Überblick über die relevanten Verordnungen und zeigt die Verpflichtungen und Empfehlungen auf.


Zeit: 27.11.2025 12:00–16:00
Ort: ERFURT Bildungszentrum gGmbH (Schwerborner Straße 35, 99086 Erfurt)

 

 

Zielgruppe

  • Führungskräfte, Fachkräfte, Installationsbetriebe, Hersteller, Händler, Servicebetriebe

Dozent

  • Rechtsanwalt Alexander Rössing, LL.B. , PAULY Rechtsanwälte

 

Vorteile für Teilnehmer und Unternehmen

  • Kompakter Überblick über EU-Batterieverordnung, Batteriepass, Batteriegesetz und Batteriedurchführungsgesetz
  • Einführung in das Kreislaufwirtschaftsgesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetzes,
    Gefahrgutrecht ADR, REACH-Verordnung und weitere relevante Gesetze und Verordnungen
  • Überblick zum aktuellen Stand: Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Lernziele

Die Teilnehmenden kennen die wichtigsten Gesetze und Verordnungen, die die Herstellung, die Nutzung und das Recycling von Batterien regeln, um Umweltbelastungen zu reduzieren und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Sie erhalten einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen einhergehende Verpflichtungen und No Gos.


Agenda

  • 11.30 Uhr - Einlass
  • 12.00 Uhr - Rechtliche Rahmenbedingungen zum Umgang mit Batterien (Herstellung, Nutzung, Wartung, Recycling, Handel) und einhergehende Verpflichtungen für Unternehmen
  • 13.30 Uhr - Pause
  • 14.00 Uhr - Im Detail: Die EU-Batterieverordnung, der Batteriepass und das Kreislaufwirtschaftsgesetz – und damit einhergehende Verpflichtungen für Unternehmen
  • 15.30 Uhr - Fragerunde
  • 15.45 Uhr - Evaluation und Verabschiedung
  • 16:00 Uhr - Ende des Seminars

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung.
Die Teilnahme am Seminar ist kostenfrei (durch die Förderung des BMWE).


Die Teilnehmerzahl ist begrenzt – für unentschuldigtes Fernbleiben berechnen wir eine No-Show-up-Fee von 50 EURO.