
Die Forschungszulage ist ein starkes Instrument, um Forschung und Entwicklung (FuE) in Unternehmen zu fördern – unabhängig von Größe oder
Branche.
Seit 2025 sind die Rahmenbedingungen noch attraktiver geworden und eröffnen neuen Spielraum für innovative Ideen.
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Vorhaben in Grundlagenforschung, industrielle Forschung und Experimenteller Entwicklung.
Beispiele aus der Praxis:
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Entwicklung eines energieeffizienten Motors für Elektrofahrzeuge
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Erforschung neuer Materialien für die Medizintechnik
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KI-basierte Software zur Optimierung von Lieferketten
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Verbesserung von Produktionsverfahren durch neue Algorithmen
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Entwicklung innovativer Diagnosetools in der Medizintechnik
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Auftragsforschung für Prototypen und Sensorsysteme
Ihre Vorteile im Überblick
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Attraktive Fördersätze: bis zu 35 % für KMU, 25 % für größere Unternehmen
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Hohe Förderung: aktuell bis zu 10 Mio. € pro Jahr (geplant: Erhöhung auf 12 Mio. €)
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Breites Förderspektrum: Personalaufwand, Auftragsforschung (bis zu 70 %), Materialkosten, Abschreibungen auf F&E-Anlagen
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Steuervorteil mit Flexibilität: Gutschrift oder direkte Auszahlung – auch rückwirkend ab 2021 möglich
Wer kann profitieren?
Ob Start-up, Mittelständler, Großkonzern oder Forschungseinrichtung – alle steuerpflichtigen Unternehmen können die Forschungszulage beantragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
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Bescheinigung durch die BSFZ (Bescheinigungsstelle Forschungszulage)
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Antrag beim Finanzamt – nach Jahresabschluss oder künftig auch quartalsweise
Tipp für KMU und Start-ups
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist die Forschungszulage eine wertvolle Unterstützung, um Innovationen voranzubringen.
Prüfen Sie, ob Ihre Projekte förderfähig sind – wir unterstützen Sie gern bei der individuellen Beratung.
Alle weiteren Informationen und Kontakte unter https://www.btt-steuerberatung.de/