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Neue Batterieverordnung - Was sie jetzt wissen müssen

Neue Batterieverordnung – wichtige Änderungen ab dem 18. August 2025

Am 18. August 2025 tritt die neue EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 in Deutschland vollständig in Kraft und ersetzt das bisherige Batteriegesetz (BattG).

Damit ändern sich die Spielregeln für alle Unternehmen, die Batterien herstellen, vertreiben oder in Verkehr bringen.

 

 

 

Die wichtigsten Neuerungen:

  • Fünf Batteriekategorien: Batterien werden künftig in klare Gruppen eingeteilt (u. a. Geräte-, Industrie-, Fahrzeug- und E-Mobilitätsbatterien).

  • Herstellerregistrierung: Alle Hersteller müssen bei der stiftung ear registriert sein. Unternehmen ohne Sitz in Deutschland benötigen einen Bevollmächtigten.

  • Organisation für Herstellerverantwortung (OfH): Jeder Hersteller muss sich ab Stichtag einer OfH anschließen oder eine eigene gründen – unabhängig von der Batteriekategorie.

  • Digitaler Vollzug: Registrierung, Zulassung und Nachweise laufen vollständig über das Portal der stiftung ear.

Übergangsfrist bis 15. Januar 2026
Bereits registrierte Unternehmen müssen ihre Angaben – etwa zur chemischen Zusammensetzung, Steuer-ID und OfH-Zugehörigkeit – bis spätestens 15. Januar 2026 ergänzen. Wer dies versäumt, riskiert die Löschung der Registrierung und damit ein Vertriebsverbot.

Für Unternehmen bedeutet das: Rechtzeitig handeln und Prozesse anpassen, um Lieferfähigkeit und Marktzugang ab August 2025 sicherzustellen.