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EU Richtlinie NIS-2

Die EU NIS2 (EU 2022/2555) Richtlinie ist seit Anfang 2023 in der EU in Kraft. Sie gilt für öffentliche und private Einrichtungen in 18 Sektoren
(u.a. Energie, Ernährung, Gesundheit, IT und TK, Entsorgung, Transport und Verkehr, Verarbeitendes Gewerbe, ...) mit mindestens 50
Beschäftigten und mindestens 10 Mio. EUR Jahresumsatz und Jahresbilanzsumme.
Die Richtlinie legt Cybersecurity Mindeststandards in der EU fest und erweitert Betroffenheit und Pflichten im Vergleich zu den bisherigen

NIS2-Quickcheck: