
Mit dieser Fördermaßnahme will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter vorantreiben und die
hochwertige Kreislaufführung von Kunststoffen ausbauen.
Gegenstand der vorliegenden Richtlinie ist die Förderung von Verbundvorhaben zur Erforschung und Entwicklung neuer Technologien, Produkte und Prozesse, die einen Beitrag zum Ausbau der
Kreislaufwirtschaft für Kunststoffe entlang der oben genannten Ziele leisten. In den Verbundprojekten soll die Zusammenarbeit von Wirtschaft, Wissenschaft und Praxispartnern gefördert
werden.
Die Förderung erfolgt in zwei Phasen. In der ersten Phase („Konzeptphase“, Dauer: bis zu neun Monaten) sollen wirtschaftlich tragfähige Lösungen für wesentliche Anwendungsbereiche von
Kunststoffen im Rahmen der Kreislaufwirtschaft ausgearbeitet, die erforderlichen Partner eingebunden und die dafür notwendigen technischen und organisatorischen Entwicklungen vorbereitet werden.
Im Anschluss werden aus den vorliegenden Konzepten die besten ausgewählt. Diese erhalten in einer zweiten Phase („Umsetzungsphase“, Dauer: in der Regel drei Jahre, maximal fünf Jahre) eine
Förderung zur (gegebenenfalls demonstrativen) gro߬technischen Realisierung dieser Konzepte.
Konzeptphase
Für die Konzeptphase wird je ausgewähltem Projektvorschlag zum Kunststoffrecycling ein Vorhaben mit einer ¬Fördersumme von bis zu 150 000 Euro für eine Laufzeit von maximal neun Monaten
gefördert.
Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand verwendet werden.
Umsetzungsphase
Die Umsetzungsphase soll sich über einen Zeitraum von in der Regel drei bis maximal fünf Jahren erstrecken. Eine alleinige Bewerbung auf die Umsetzungsphase ohne vorgeschaltete Konzeptphase ist
nicht förderfähig.
Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand, Unteraufträge, Dienstleistungen sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden.
Förderverfahren
Das Förderverfahren ist mehrphasig angelegt. Die Förderung erfolgt in zwei aufeinander aufbauenden Phasen, der Konzeptphase und der Umsetzungsphase. Das Antragsverfahren für die Konzeptphase ist
einstufig.
Die Förderanträge für die Konzeptphase sowie für das Vernetzungs- und Transfervorhaben sind dem Projektträger bis spätestens 30. Oktober 2020 vom jeweiligen
Verbundkoordinator vorzulegen. Anträge, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, ¬können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
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